Am 11. April 2018 hat der Bundesrat Änderungen an der Luftreinhalte-Verordnung genehmigt, namentlich die Festlegung eines Immissionsgrenzwertes für Feinstaub PM2.5. Der Grenzwert von 10ug/m3, für das Jahresmittel entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und ergänzt die bestehenden Grenzwerte für PM10. Die Belastung der Luft mit diesen winzigen Staubteilchen ist nach wie vor eine der grössten Herausforderungen für die Schweizer Luftreinhalte-Politik.
Feinpartikel sind ein komplexes Gemisch und bestehen aus:
- primären Partikeln, die direkt durch Verbrennungsprozesse ausgestossen werden (z.B. Dieselmotoren, Holzheizungen), durch mechanischen Abrieb von Reifen, Bremsen, Strassenbelag und Aufwirbelung entstehen oder aus natürlichen Quellen stammen.
- sekundären Partikeln, welche sich erst in der Luft aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen (Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen) bilden.